1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brauerei Laupheimer

Einbeziehung

Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Brauerei Günz, Th. Laupheimer Getränke-Service – nachstehend „Brauerei“ genannt – und ihren Geschäftspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt -, soweit nicht individuell Abweichendes vereinbart worden ist

Lieferung und Qualität

Eine Direktbelieferung erfolgt – bei rechtzeitiger Bestellung – gemäß der Toureneinteilung der Brauerei. Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität liefern.

Getränke sollen nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert werden. Die beste Lagertemperatur liegt bei 7 – 8 °C.

Gewährleistung

Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich zu rügen. Flaschenbruch sowie Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preis – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.

Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation der Brauerei beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftgesetz gehaftet wird.

Preise und Fälligkeit

Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

Abrechnungsbestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

Verzug und Aufrechnung

Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen auch von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Im Übrigen kann die Brauerei in allen Fällen des Verzuges Zinsen in Höhe von mindestens fünf Prozentpunkten, bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte, über dem jeweiligen Basiszins, ab Eintritt des Verzuges verlangen. Weitergehende Zinsansprüche bleiben unberührt.

Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie Ansprüchen aus einem Rückabwicklungsverhältnis aufgerechnet werden.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an gelieferten Waren behält sich die Brauerei bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.

Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden.

Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde hiermit – unbeschadet seiner fortbestehenden Verpflichtungen gegenüber der Brauerei – im voraus an diese ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

Die Brauerei verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.

Pfand

Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für das Leergut; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.

Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.

Rückgabe und Abrechnungsverpflichtung

Der Kunde hat das Leergut umgehend und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.

Für nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut wird kein Pfandwert gutgeschrieben, die Annahme kann – auch nachträglich – abgeholt werden.

Das Leergut ist ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn es in Form, Farbe sowie Größe dem gelieferten Vollgut entspricht (sogenanntes sortiertes Mehrwegleergut). Nicht ordnungsgemäß ist die Rückgabe auch dann, wenn das Leergut der Brauerei bei Rückgabe Beschädigungen und/oder Verunreinigungen aufweist, die die Nutzungsfähigkeit beeinträchtigen. Für fehlende Flaschen wird kein Pfand erstattet.

Bei irrtümlicher Annahme von Leergut, das in Form, Farbe sowie Größe dem gelieferten Vollgut nicht entspricht (sogenanntes Fremdleergut), wird dieses dem Kunden auf dessen Kosten abholbereit zur Verfügung gestellt. Hierüber wird der Kunde unterrichtet. Der Kunde ist dann verpflichtet, dass für ihn bereitgestellte Fremdleergut innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen abzuholen. Danach wird das abholbereite Leergut auf seine Kosten und seine Gefahr zwischengelagert.

Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Rückgabe von mit Pfand gesichertem Leergut nicht oder liefert er Fremdleergut an, kann die Brauerei Schadensersatz verlangen, wobei ein vereinnahmter Pfandbetrag angerechnet wird. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

Leergutsalden

Die von der Brauerei dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat.

Sonderregeln bei Direktdistribution

Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.

Datenschutzklausel

Die Brauerei erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu den Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen personenbezogene Daten zu Zwecken der eindeutigen Identifizierung des Geschäftspartners sowie der Anbahnung, Durchführung, Verwaltung und Abwicklung von Verträgen. Hinsichtlich des konkreten Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird auf die ausführliche Datenschutzinformation der Brauerei verwiesen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen der Brauerei und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Vertragspartner der Brauerei Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Memmingen/Allgäu Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.

Test

Stand 01.01.2019